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Kippauflagen Kippfähiges Material:
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die behördlichen Auflagen genauestens eingehalten werden müssen und bitten Sie, auch Ihre Fahrer diesbezüglich zu informieren. Sollten wir bei der ersten Sichtkontrolle vor unserem Schalter ungeeignetes Material feststellen, dürfen die Fahrzeuge die Kippe nicht anfahren. Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten! |
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Schöndorfer GmbH & Co. Grundstücks KG Tel. +49 (0)89 90 50 92-0 |
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