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Kippauflagen

Bei der Anlieferung von Material müssen Sie sichverpflichten, dafür zu sorgen, dass das angefahrene Material keinerlei gewässerschädliche Stoffe enthält (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Kippfähiges Material:

  • Bodenaushub ohne Humus oder wesentliche humushaltige Bestandteile
  • Rotlage
  • Beton- und Mauerwerksbrocken mit anhaftenden Fliesen– und Tapetenresten
  • Porzellan, Glas, Keramik
  • Dacheindeckungen aus Ziegel und Beton.
  • Materialien mit LAGA-Werten bis Z 1.1

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die behördlichen Auflagen genauestens eingehalten werden müssen und bitten Sie, auch Ihre Fahrer diesbezüglich zu informieren. Sollten wir bei der ersten Sichtkontrolle vor unserem Schalter ungeeignetes Material feststellen, dürfen die Fahrzeuge die Kippe nicht anfahren.

Sollten unsere Mitarbeiter auf der Kippe feststellen, dass ungeeignetes Material enthalten ist, wird diese Fuhre wieder aufgeladen. Die entrichtete Kippgebühr verfällt als Kostenbeitrag für das Wiederaufladen.

Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten!

 

 

 


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